Rechtsprechung
LAG Bremen, 21.10.2004 - 3 Sa 77/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Annahme einer Spaltung eines Betriebes ; Voraussetzung eines Anspruches auf Nachteilsausgleich; Notwendigkeit von Verhandlungen mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich und Sozialplan ; Notwendigkeit eines Kausalzusammenhangs zwischen ...
- Judicialis
BetrVG § 111 Satz 2 Nr. 3; ; BetrVG § 113 III; ; BGB § 613 a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Teilbetriebsübergang einer veräußerungsfähigen Einheit; Spaltung des Betriebes; Interessenausgleich wegen Spaltung; Nachteilsausgleich, keine Kausalität zwischen Nachteil (Kündigung) und Betriebsänderung bei Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Betriebsübergang und ...
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Nachteilsausgleich nach § 113 Abs. 3 BetrVG: Keine Kausalität einer Betriebsänderung wegen Teilbetriebsübergang für die nachfolgende Kündigung bei Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Betriebsübergang
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- doczz.fr (Leitsatz)
Interessenausgleich, Nachteilsausgleich, Abspaltung eines kleinen Betriebsteils
Verfahrensgang
- ArbG Bremen, 07.01.2004 - 9 Ca 9440/03
- LAG Bremen, 21.10.2004 - 3 Sa 77/04
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2004 - L 3 Sa 77/04
Papierfundstellen
- DB 2005, 167
- NZA-RR 2005, 140
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 21.10.1980 - 1 AZR 145/79
Begriffe der Betriebsänderung und des Betriebsteils i.S. vom § 111 BetrVG
Auszug aus LAG Bremen, 21.10.2004 - 3 Sa 77/04
aa) Ein Betriebsübergang ist grundsätzlich keine Betriebsänderung im Sinne von § 111 BetrVG (vgl. BAG AP Nr. 8 zu § 111 BetrVG 1972, BAG AP Nr. 9 zu § 111 BetrVG 1972, BAG AP Nr. 110 zu § 112 BetrVG 1972).
- LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1412/05
Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung, …
Da Nachteilsausgleichsansprüche vorliegend nicht Streitgegenstand sind, braucht die in diesem Zusammenhang strittige Frage, ob ein Kausalzusammenhang bestehen muss zwischen der Durchführung der Betriebsänderung und der Entlassung des Arbeitnehmers (Balz, EWiR 1988, 17, 18) oder zwischen der Durchführung der Betriebsänderung und dem Eintritt des Nachteils (LAG Bremen, Urt. v. 21.10.2004 - 3 Sa 77/04, AP Nr. 48 zu § 113 BetrVG 1972 = LAGE § 113 BetrVG 2001 Nr. 3 = LAGReport 2005, 94, 95 = NZA-RR 2005, 140) oder zwischen dem Unterbleiben des Versuchs eines Ausgleichs und dem Eintritt des Nachteils (…LAG Köln, Urt. v. 04.11.1987 - 7/9 Sa 582/87, ZIP 1988, 52, 53) bzw. zwischen dem Unterbleiben des Versuchs eines Ausgleichs und der Entlassung des Arbeitnehmers (…LAG Köln, Urt. v. 04.11.1987 - 7/9 Sa 582/87, a.a.O.), nicht beantwortet werden (…siehe dazu näher BAG, Urt. v. 13.06.1989 - 1 AZR 819/87, MDR 1989, 1025 = NZA 1989, 894; Lüke, Anm. zu AP Nr. 19 zu § 113 BetrVG 1972; Uhlenbruck, Anm. zu EzA § 113 BetrVG 1972 Nr. 19 ). - LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1512/05
Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung, …
Da Nachteilsausgleichsansprüche vorliegend nicht Streitgegenstand sind, braucht die in diesem Zusammenhang strittige Frage, ob ein Kausalzusammenhang bestehen muss zwischen der Durchführung der Betriebsänderung und der Entlassung des Arbeitnehmers (Balz, EWiR 1988, 17, 18) oder zwischen der Durchführung der Betriebsänderung und dem Eintritt des Nachteils (LAG Bremen, Urt. v. 21.10.2004 - 3 Sa 77/04, AP Nr. 48 zu § 113 BetrVG 1972 = LAGE § 113 BetrVG 2001 Nr. 3 = LAGReport 2005, 94, 95 = NZA-RR 2005, 140) oder zwischen dem Unterbleiben des Versuchs eines Ausgleichs und dem Eintritt des Nachteils (…LAG Köln, Urt. v. 04.11.1987 - 7/9 Sa 582/87, ZIP 1988, 52, 53) bzw. zwischen dem Unterbleiben des Versuchs eines Ausgleichs und der Entlassung des Arbeitnehmers (…LAG Köln, Urt. v. 04.11.1987 - 7/9 Sa 582/87, a.a.O.), nicht beantwortet werden (…siehe dazu näher BAG, Urt. v. 13.06.1989 - 1 AZR 819/87, MDR 1989, 1025 = NZA 1989, 894; Lüke, Anm. zu AP Nr. 19 zu § 113 BetrVG 1972; Uhlenbruck, Anm. zu EzA § 113 BetrVG 1972 Nr. 19 ).